Einzelunterricht

Einzelunterricht als Sonderschulung, separativ, versteht sich als Brücke zur Re-Integration. Der Bedarf an Lösungen für Kinder, bei denen die Schulung in einer Klasse nicht möglich ist, ist vorhanden. Tendenz steigend. Seit 2001 bin ich als systemisch denkender Brückenbauer unterwegs, um gezielt und kostengünstig auf diese Bedürfnisse einzugehen. Wichtig ist die Klärung der Frage, welchem Ziel der Einzelunterricht dienen soll. Möchten Sie mit der IF-Ambulanz (Profi-Springerseinsatz) die Separation vermeiden oder möchten Sie mit dem Einzelunterricht die Separation professionalisieren? Ersteres ist punktuell und effizient bei Ihnen vor Ort möglich und zweites von Mo-Do 9-12h in Zürich möglich (Auf Anfrage Schulweg-Begleitung und Auffangzeiten, ab Mittelstufe öV zumutbar).

Schnell, professionell, flexibel und unbürokratisch unterstütze ich Sie dabei, einen Einzelunterricht als freier Mitarbeiter zu organisieren, durchzuführen und, zeitnah kommunizierend, für Klarheit und gute Beziehungen zu sorgen.

Die Kosten für den Einzelunterricht werden von der Schulgemeinde getragen.

Ich baue im separativen Setting an guter Beziehung, gelingender Kooperation und wirksamer Kommunikation. Der Lernstand wird erfasst, die Förderung geplant. Mit dem Schulischen Standortgespräch finden wir miteinander den Konsens über die nächsten Schritte. Die Re-Integration in einen Klassenverband wird liebevoll vorbereitet.

„Herr Suppiger war schnell mit seinem Schulkoffer zur Stelle. Mittels seiner ruhigen und „de-eskalierenden Art“ wie er die involvierten Stellen zur Kooperation gewann, entstand innert Kürze eine professionelle Pop-Up-Lösung. Sonderpädagogisches Spezialwissen, mit erfreulicher Kommunikation machen ihn zum Experten auf seinem Gebiet. Sein Einsatz dauerte nur gerade 7 Wochen, was uns Nerven und Kosten sparen half. Und es half auch, mögliche juristische Schritte der Erziehungsberechtigten abzuwenden. Danke. Gerne wieder.“ Y.H. Schulpräsidentin Schulgemeinde Kt. Zürich

 „Suppigers Arbeitsweise zeichnet sich aus durch eine gelungene Balance von Engagement und Gelassenheit.“ B.L., Schulpsychologe

Gesetzliche Grundlagen
Schulrecht Volksschulgesetz (VSG) vom 7.2.2005: §§ 36-38, § 64

Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM) vom 11.7.2007: §§ 20, 23-28

Die Zusammenarbeit zwischen Schule und nicht mehr zusammenlebenden Eltern bei gemeinsamer elterlicher Sorge          Auskunftsrecht der Eltern ohne elterliche Sorge

Corona-Schutzkonzept supi lernen Mai20

https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/projekte/zuercher_lehrplan21/zuercher_lehrplan21_materialien/_jcr_content/contentPar/downloadlist_4/downloaditems/1320_1520851126743.spooler.download.1533629664152.pdf/umsetzung_zhlp21_sus_besond_beduerfnissen.pdf