Haben Sie einen kurzfristigen Engpass bei der Betreuung Ihres schulpflichtigen Kindes? supi lernen kooperiert mit dem Entlastungsdienst – SOS Betreuung zu (Preis auf Anfrage) Zum Beispiel:
Einsatzort | Zürich-Nord |
Häufigkeit | Mo-Fr 12:00-15:00 (jew. 3h) ab 22.10. (ca. 5 Wochen) |
Zu betreuende Person | 12-jähriger Schuljunge, der zur Überbrückung bis zur Re-Integration den Einzelunterricht bei supi lernen, Christof Suppiger (Schulleiter, SHP) besucht. |
Aufgabe | Vom Einzelunterricht abholen, Znüni/Zvieri/Zmittag essen, Hausaufgaben machen, spielen, nach Hause bringen. |
Kontaktperson | Frau Monika Wiederkehr, Frau Marion Bossard 044 741 13 23 marion.bosshard@entlastungsdienst.ch |
Fragen? Kontaktieren Sie Herrn Suppiger, supi lernen, 076 572 45 00 oder Frau Wiederkehr
Anmeldung als Kunde hier Bewerbung als Betreuungsperson hier
Ergänzende Tagesstrukturen
Quelle: https://www.zh.ch/de/bildung/informationen-fuer-schulen/informationen-volksschule/volksschule-schulinfo-besonderer-bildungsbedarf/schulinfo-sonderschulung.html#-1032021463
Benötigt eine Sonderschülerin oder ein Sonderschüler zusätzlich zum
Grundangebot eine Betreuung zwischen 07.30 und 18.00 Uhr, ist diese gleich wie bei den Regelschülerinnen und -schülern zu gewährleisten. Die Schulpflege ist für die Organisation und Finanzierung verantwortlich (inkl.
behinderungsbedingte Mehrkosten für den Transport). Soweit vorhanden, kommen dabei folgende Varianten in Frage:
- Die Sonderschülerin oder der Sonderschüler nutzt das bedarfsgerecht angepasste Betreuungsangebot der Wohngemeinde
- Die Sonderschülerin oder der Sonderschüler nutzt das Betreuungsangebot der Wohngemeinde mit Beratung und/oder personeller Unterstützung (B+U) durch die Sonderschule
- Die Sonderschülerin oder der Sonderschüler nutzt ein zusätzliches Betreuungsangebot an einer Sonderschule
Sonderschulen können ein eigenes Angebot für ergänzende
Tagesstrukturen bereitstellen. Insbesondere bei komplexen Beeinträchtigungen oder Behinderungen kann ein Angebot durch eine Sonderschule notwendig sein. Wird ein solches Angebot von einer Gemeinde genutzt, verrechnet die Sonderschule die Kosten direkt der Gemeinde.